Verlängerung des Bildungspakets
Wir zitieren aus dem Schreiben:
"Wenige Wochen nach Inkrafttreten des Bildungspaketes wurde bereits nachgebessert: Die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets soll bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden. Dafür leitet das Bundessozialministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein.
Insbesondere Kinder und jugendliche Leistungsempfänger(Hartz IV) sollen von dem Bildungspaket profitieren. So können Mitgliedsbeiträge für den Sportverein in Höhe von bis zu zehn Euro monatlich bei den zuständigen Sozialbehörden beantragt werden.
Ende März war das Paket vom Bundesrat verabschiedet worden. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen entschied am Donnerstag, 21. April, nach dem so genannten „Runden Tisch Bildungspaket“ - an dem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie der Länder teilnahmen - , dass die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert werden müsse. Zudem hatten eine zu kurze Fristsetzung sowie die Ferientermine für einen schleppenden Start gesorgt. Nun bleibt auch den Vereinen mehr Zeit, für das Bildungspaket zu werben."
Weitere Informationen gibt es bei den örtlichen Sozialbehörden sowie unter www.bmas.de.
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